Krankenversicherung - Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil |
| Geschrieben von: Dein-Gesundheitsmanager | |||
| Freitag, den 21. Januar 2011 um 11:53 Uhr | |||
Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung...In der Rente nun, fällt der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pfelgeversicherung weg, da man nicht mehr berufstätig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder Bürger in Deutschland ist irgendwie und irgendwo von Gesetz wegen kranken- und pflegeversichert. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Renter die eine gesetzliche Altersrente beziehen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Grundsätzlich sieht es beim Rentner so aus, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Rentner und jetzt aufgepasst: vom Rentenversicherungträger gezahlt werden. Der Rentenversicherungsträger zahlt nun den früheren Arbeitgeberanteil.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. Januar 2011 um 17:15 Uhr |
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