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Hartz-IV-Empfänger in der PKV erhalten vollen Beitrag von Jobcentern

  • geschrieben von  dm (Profil)
Hartz-IV-Empfänger in der PKV erhalten vollen Beitrag von Jobcentern Bildurheber: ©Gerd-Altmann/PIXELIO´www.pixelio.de
Bis zum 18.Januar 2011 war es so, dass privat Krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger, die in einem Baistarif der PKV (privaten Krankenversicherung) versichert waren, nur einen für Kasssenpatienten üblichen Zuschuss zu ihrer PKV vom Jobcenter erhalten hatten. Nun hat das Bundessozialgericht ein von Bund und PKV lang erwartetes Grundsatzurteil gefällt.

Jobcenter müssen vollen Beitrag zur PKV von Hartz-IV-Empfängern übernehmen...

Jobcenter müssen ab jetzt den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger übernehmen. Das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes sei von Bund und privaten Krankenversicherern (PKV) begrüßt worden. Auf die Jobcenter kommen jetzt nach aktuellen Berechnungen,  Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe zu. Die gesetzlichen Krankenversicherer wollen nach diesem Grundsatzurteil, aber auch mehr Geld von den Jobcentern für gesetzlich krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger. Nach Schätzungen könnten auf die Jobcenter bzw. damit den Staat,  aber Milliaren an Mehrausgaben, für gesetzlich krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger und sonstige Hilfsbedürftige, zukommen. Für Hartz-IV-Empfänger lohnt ein Wechsel in eine Private Kranbkenversicherung in jedem Fall.
Das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes schafft endlich Klarheit für viele Menschen die auf fremde Hilfe angewiesen sind, so der Verband der PKV. Auch aus dem Sozialministerium ist zu hören, dass man froh sei, dass nun Rechtssicherheit für die Betroffenen besteht und dass die Hartz-IV-Empfänger in ihrer privaten Krankenversicherung bleiben können.Dennoch ist für den Bund damit nicht Schluss. Ein Streit mit den gesetzlichen Krankenversicherern steht nun ganz sicher noch ins Haus.



Letzte Änderung am Freitag, 06 September 2013 00:57
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