Wahrsagerei - Glaube versetzt Berge

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Geschrieben von: Dein-Gesundheitsmanager   
Freitag, den 09. April 2010 um 10:42 Uhr
wahrsagen und kartenlegen
Wahrsagerei als beliebte Form des Aberglaubens Wahrsagerei, die der Esoterik zugerechnet wird,  sei unter den Menschen weltweit eine beliebte Form des Aberglaubens, mit "teils" verblüffenden Ergebnissen. Die Astrologie , an die ~ 20% der Menschen in Deutschland glauben, gefolgt vom Kartenlegen, seien die beliebtesten Formen der Wahrsagerei, mit hieraus abgeleiteter Lebensberatung. Aber was steckt nun dahinter ?

Wahrsagen, Kartenlegen und weiter...

Meist geht es um intrapersonelle und interpersonelle Fragenstellungen und Problembereiche. Uns allen Menschen gleich ist wohl das sehr emotional und individuell gefärbte Wahrnehmungsvermögen, das keine objektive Realität abbilden kann. Dem Menschen allgemein ist, neurobiologisch nachgewiesen, eine angeborene, natürliche Sehnsucht nach Erfüllung seiner geheimen Sehnsüchte und Bedürfnisse und der Glaube an eine höhere Macht mitgegeben. Diese Tatsache öffnet natürlich damit die Toren der Seele für allerlei Zugänge zu den Tiefen des Menschen.

Im Rahmen der Wahrsagerei oder auch Hellseherei gehe es "nur" um Psychologie

Ein gesunder Menschenverstand und Einfühlungsvermögen, gepaart mit einer Portion Selbstüberzeugung, sei den Wahrsagern gemein. Unter den Zukunftssehern gebe es auch gute Berater, die eigentlich die Sterne, die Karten, Kugeln und sonstigerlei Hilfsmittel, nicht bräuchten. Der Ratsuchende verhalte sich oft auch so, dass die Vorhersage für die Zukunft eintreffe. Dies bezeichnet  die Psychologie mit dem   Begriff " der  sich selbst erfüllenden Prophezeiung ". 

Typisch sei für die Wahrsagerei auch, dass sie immer mehrdeutig sei. So könne die Vorhersage, je nach eingetretener Realität, im Nachhinein umgedeutet und nach den speziellen Bedürfnissen interpretiert werden. Für eine Haltbarkeit der Voraussagen, gebe es keine wissenschaftlichen Belege. Die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) untersuche jährlich die Voraussagen von bekannten Hellsehern weltweit. Es gebe bei diesen Untersuchungen keine Parallelen zwischen den getroffenen Vorhersagen und der realen Welt der Ereignisse. Beeindruckend wäre einmal eine Vorhersage, die z.B. zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Erdbeben in einer bestimmten Region vorhersage.  Viele Wahrsager würden ihre Vorhersagen zu bestimmten Themen jährlich wiederholen. Dass dann ein Eintreffen ihrer Vorhersage nur eine Frage der Zeit sei, liege auf der Hand. Zum Beispiel habe eine Kanadische Wahrsagerin über viele Jahre hinweg,  jährlich behauptet, dass Michael Jackson sterben werde. Diese Behauptung habe sie aber schon viele Jahre vor dem Tod von Michael Jackson formuliert. Jeder Mensch muss einmal sterben. Es bleibt nur die Frage, wann ? 
Wir Menschen leben von dem o.g. gefärbten Wahrnehmungsvermögen, das uns, wenn Vorhersagen eintreten in unserem Vorurteil bestärkt. Denn wir möchten ja die Welt so wahrnehmen, wie sie uns zuträglich ist und uns gefällt. Der Mensch sucht primär immer nach Bestätigungen seiner eigenen bisherigen Annahmen. Vorhersagen die nicht zutreffen, und das sind die meisten, werden von uns Menschen einfach ignoriert und ausgeblendet (Verdrängung). Wir Menschen werden von Vorhersagen und anderen Aussagen, die nie eingetroffen sind und das auch nie werden,  nur so überschüttet. Aber die eine Vorhersage unter diesen vielen, die dann doch, rein statistisch, auch irgendwann einmal zutrifft bzw. zutreffen muss,  bleibt in uns haften und nährt den Glauben an eine höhere Macht.

Aktuelle öffenliche Bewertung der Wahrsagerei...

Ein Gerichtsurteil des BGH (2011-01-13) legt nun fest, dass Honorarverträge von Wahrsagern, Kartenlegern und sonstigen Menschen mit  selbst zugeschriebenen "übernatürlichen Kräften", sittenwiderig und damit nichtig seien, wenn diese Honorarverträge mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder mit labilen Menschen, abgeschlossen worden seien. Denn nach den Einschätzungen des BGH, bewegten sich alle Anbieter von "übernatürlichen Dienstleistungen", fernab jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis und Studienlage. Sei sich aber ein Kunde bewusst über sein irrationales Verhalten, wenn er "übernatürliche Dienstleistungen" einkaufe, müsser er aber lt. der gesetzlich geschützen Vertragsfreiheit, auch dafür bezahlen (Nachrichtensendung SWR3 v. 2011-01-13).

Bildquelle: © Markus Wegner/PIXELIO´www.pixelio.de
Quellen: u.a. Rheinpfalz am Sonntag, 3.1.2010




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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 16:04 Uhr
 



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