Logo
Diese Seite drucken

Krankenversicherung - Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil

Krankenversicherung - Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil Bildurheber: ©Gerd-Altmann/PIXELIO´www.pixelio.de
Rentner zahlen in der Regel einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge wurden während einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt.

Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung...

 
In der Rente nun, fällt der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pfelgeversicherung weg, da man nicht mehr berufstätig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder Bürger in Deutschland ist irgendwie und irgendwo von Gesetz wegen kranken- und pflegeversichert.
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Renter die eine gesetzliche Altersrente beziehen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Grundsätzlich sieht es beim Rentner so aus, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Rentner und jetzt aufgepasst: vom Rentenversicherungträger gezahlt werden. Der Rentenversicherungsträger zahlt nun den früheren Arbeitgeberanteil.



 
Letzte Änderung am Donnerstag, 05 September 2013 15:42

Ähnliche Artikel

Copyright © 2014-2018 Dein-Gesundheitsmanager.de Alle Rechte vorbehalten.
Built with fun & love, HTML5 and CSS3 powered by Comprosulting - IT & Media Solutions