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Politik für Routinetest gegen tödliche Krankenhauserreger

  • geschrieben von  dm (Profil)
Politik für Routinetest gegen tödliche Krankenhauserreger Bildurheber: ©Gerd-Altmann/PIXELIO´www.pixelio.de
Täglich sterben in deutschen Kliniken Menschen durch Infektionen mit sogenannten Krankenhauskeimen. Ein Erreger steht dabei besonders im Vordergrund. Dieser ist bei vielen Menschen auf der Haut zu finden, aber der Erreger, ein Bakterium (MRSA, Methicillin-resisteter Staphilococcus aureus), zählt zu den Erregern, die häufig resistent gegen bestimmte Antibiotika sind. Dieses Bakterium stellt für Gesunde keine Gefahr dar, jedoch kann es für Geschwächte zur tödlichen Bedrohung werden.

FDP will bei Eiweisung routinemäßig auf tödliche Erreger testen

Laut Vorschlag der FDP, sollen alle geschwächten und damit infektionsgefährdete Patienten bei Klinikeinweisung routinemäßig auf bestimmte Erreger getestet werden. Mit dieser Maßnahme sollen die gefährlichen Infektionen, die in den Krankenhäusern erworben werden, eingedämmt werden.
Ein weiterer Vorschlag der FDP richtet sich an die Hausärzte, die infektionsgefährdete Geschwächte schon zu Hause auf bestimmte Erreger testen könnten. Damit könnten bei einer eventuellen Klinikeinweisung, Schutzmaßnahmen vorab getroffen werden und eine Verbreitung der Erreger auf andere Patienten vermieden werden. Im Zusammenhang mit diesen vorgeschlagenen Verfahren, fordert die FDP zur weiteren Vereinfachung, eine bundeseinheitliche Hygieneverordnung.

Weitere Erreger

Ein weiteres großes Problem stellen Legionellen dar. Legionellen (Legionella) sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Sie sind im Wasser lebende gramnegative nicht sporenbildende Bakterien. Legionellen sind als potenziell humanpathogen anzusehen. Eine Legionellenprüfung kann im Vorfeld Abhilfe schaffen.
Legionellen kommen dort vor, wo warmes Wasser optimale Bedingungen für ihre Vermehrung bietet. Dieses kann beispielsweise der Fall sein in:

  • Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen
  • Schwimmbädern
  • Luftwäschern in Klimaanlagen
  • Kühltürmen
  • Biofilmen
  • Krankenhäusern
  • Schulduschen und anderen öffentlichen Duschen
  • Wannenbäder, Stationsbäder
  • Totleitungen
  • Wassertanks
  • Kaltwasserzuleitungen zu Thermomischer
  • Kaltwasserleitungen mit Wärmeeinwirkung von außen oder mit langen Stillstandszeiten, z. B. mäßig genutzte Feuerlöschleitungen mit Trinkwasseranbindung
Letzte Änderung am Mittwoch, 06 August 2014 21:52
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